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Im Fall der Pflegebedürftigkeit stellt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eine Pflegestufe fest. Nach dieser bewilligten Pflegestufe werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wie auch der privaten Pflegezusatzversicherung definiert.
Die Pflegestufe wird nach dem Zeitaufwand der für die Pflege benötigt wird bemessen, welcher für die Grundpflege einer Person bei den alltäglichen Verrichtungen wie Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Mobilität benötigt wird. Die Grundpflegeleistungen sind allerdings äußerst knapp angestzt. Unter die täglichen Verrichtungen fallen z.B. die Unterstützung bei der Bewegung durch die Wohnung wie dem Weg vom Sessel bis zum Esstisch. Die Unterstützung bei einem Spaziergang z.B. durch den Garten wird nicht dazugerechnet.
Wird die Pflegestufe nicht erreicht, kann auch das Sozialamt Pflegekosten bezahlen,die nicht in die Kompetenzen der gesetzlichen Pflegeversicherung fallen. Dabei findet vor der Genehmigung eine Prüfung der privaten Vermögensverhältnisse statt. Vorhandenes Vermögen muss vorher eingesetzt werden. In unserem Pflegestufen Lexikon bekommen Sie einen Überblick über die vom medizinischen Dienst festgestzten Kriterien bei der Feststellung der Pflegestufen.
In unserem Pflegestufen Lexikon erfahren Sie näheres über die Seniorenbetreuung durch den Pflegedienst. Der Seniorenservice beinhaltet folgende Dienstleistungen für Senioren wie einen Einkaufsservice für Senioren, die Putzhilfe für Senioren, Verhinderungspflege. Der Seniorenservice entsendet auch den Betreuungsassistent, eine Demenzbegleitung oder eine Haus- und Familienpflege für Senioren die zu Hause gepflegt werden. Eine Tagespflege entlastet pflegende Familienangehörige durch eine Betreuung in der Tagesklinik.
In unserem Pflegestufen Lexikon finden Sie eine Definition jeder einzelnen der zur Zeit fünf Pflegestufen.
Die Pflegestufe 0 ist ausschließlich für an Demenz erkrankte Personen eingerichtet worden. Diese benötigen eine ganz spezielle Art der Betreuung, die eher in geistiger Leitung besteht und nicht so sehr körperlich ist.
Im Pflegestufen Lexikon erfahren Sie die Voraussetzungen im Detail, welche für die weiteren vier Pflegestufen definiert sind.
Eine Pflegestufe bekommen Sie, wenn ein festgestellter Hilfebedarf bei den im Gesetz festgelegen Verrichtungen (§ 14 SGB XI) bestehen ebenso wie eine Mindestgrenze bei der Zeitaufwendung besteht, die zu diesen Tätigkeiten benötigt wird. Erfüllt der Hilfebedarf die zeitlichen Vorgaben nicht, wird eine Pflegestufe nicht anerkannt. Details erfahren Sie in unserem Pflegestufen Lexikon genau beschrieben.
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