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Wenn Menschen älter werden, stossen sie immer häufiger an ihre Grenzen. Oft müssen sie sich Hilfe suchen. Mit einer guten Pflege ist vieles verbunden. In manchen Fällen ist es auch so, dass niemand da ist, der sich um die Belange des betroffenen Senioren kümmern kann. Entweder wohnen die Kinder weit weg oder es sind gar keine Angehörigen vorhanden. Dann fragen sich viele, was aus ihnen werden soll, wenn sie nicht mehr selbst zum Einkaufen gehen können oder sogar ihre Bankgeschäfte erledigen?
Zunächst ist wichtig zu sagen, dass ein gesetzlicher Betreuer von einem Amtsgericht bestellt wird und dort von einem Richter ein Beschluss erstellt wird. Es finden sich Betreuungsvereine, die als gesetzlicher Betreuer eine bestimmte Person beauftragen. Aber auch innerhalb der Familie kann jemand zum Betreuer bestellt werden. Dieser Betreuer ist nun für die Seniorenbetreuung zuständig und muss sich um die finanziellen Fragen, aber auch die anderen Aspekte im Leben eines Senioren kümmern. So kann er den Pflegedienst beauftragen und vieles andere erledigen. Ein gesetzlicher Betreuer darf im Sinne des Senioren unterschreiben. Das kann bei einer Demenzbegleitung der Fall sein, aber auch wenn Menschen durch eine Behinderung wie einen Schlaganfall nicht mehr in der Lage sind, alles selbst zu erledigen.
Ein gesetzlicher Betreuer muss nicht rund um die Uhr für den Seniorenservice verfügbar sein. Er muss nur sicher stellen, dass die Altenbetreuung immer gut abläuft. Zudem muss er über alle Ausgaben und Einnahmen Rechenschaft ablegen. Der gesetzliche Betreuer stellt dabei sicher, dass das zu Hause alt werden für die Senioren normal abläuft. Dabei kann auch die Tagespflege ein wichtiger Punkt sein. Dabei geht es um eine Einrichtung, in der die Senioren tagsüber betreut werden können, wenn die Angehörigen oder die Pflegepersonen einmal verhindert sind.
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