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Per Definition ist die Grundsicherung im Alter eine Leistung der Sozialhilfe. Sie dient der Sicherung des Lebensunterhalts. Daher ist diese Art der Sozialleistung für Senioren von großer Bedeutung für alte Menschen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um sich selbst zu versorgen. Die Grundsicherung im Alter ist ein gesetzlich verankertes Recht: Unter bestimmten Bedingungen steht sie Senioren ohne Wenn und Aber zu.
Dennoch scheuen sich viele ältere Menschen davor „zum Sozialamt zu gehen“: Aus Scham oder auch aus Angst, dass ihre Kinder in eine Zahlungspflicht geraten, leben sie stattdessen am Existenzminimum. Dabei gibt es viele Gründe, die es notwendig machen, im Alter Grundsicherung zu beantragen. Gerade Frauen haben sich oft intensiv dem Haushalt und der Kindererziehung gewidmet und somit nur wenig in die Rentenkasse eingezahlt, sodass die Rente entsprechend niedrig ausfällt. Andere haben zwar ihr Leben lang gearbeitet, jedoch nicht versicherungspflichtig (beispielsweise in einer Selbstständigkeit), sodass auch hier kein Anspruch auf Altersrente besteht.
Mit diesem Artikel möchten wir ein Bewusstsein dafür schaffen, welche finanziellen Hilfen für Senioren es gibt und dass es wirklich sinnvoll sein kann, diese zu beantragen.
Die wichtigste Sozialleistung für Senioren ist die oben beschriebene Grundsicherung. Zu den Leistungen der Grundsicherung im Alter zählen die Kostenübernahmen für unter anderem
Der Regelbedarf orientiert sich dabei am durchschnittlichen Bedarf einer vergleichbaren Gruppe Menschen am Wohnort. Er wird festgelegt vom örtlichen Träger der Sozialhilfe. Wichtig zu wissen: Ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter besteht nur dann, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Dazu werden auch das Einkommen und Vermögen des Ehe- oder Lebenspartners herangezogen.
Hinweis: Die Sorge vieler Senioren, dass ihre Kinder zahlungspflichtig werden, wenn sie selbst finanzielle Hilfe beantragen, ist in den meisten Fällen unbegründet. Denn Kinder werden für ihre Eltern überhaupt erst unterhaltspflichtig, wenn ihr jährliches Einkommen mehr als 100.000 € beträgt.
Die Voraussetzungen, um Grundsicherung im Alter beantragen zu können, sind im Vierten Kapitel des 12. Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIII) geregelt:
Zum Einkommen, das auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird, zählen beispielsweise die Altersrente, Witwenrente, Unterhaltszahlungen oder auch Krankengeld. Die Deutsche Rentenversicherung gibt eine einfache Faustregel vor: Wer monatlich ein Gesamteinkommen von unter 865 € zur Verfügung hat, sollte seinen Anspruch auf Grundsicherung als finanzielle Hilfe für Senioren prüfen lassen. Das eigene Vermögen (z. B. Wertpapiere, Sparguthaben, Haus- und Grundvermögen oder auch ein Pkw) muss zunächst aufgebraucht werden, bevor ein Anspruch geltend gemacht werden kann.
Tipp: Die Altersgrenze richtet sich nach dem Geburtsjahr. Wer vor 1947 geboren ist, erreicht die Altersgrenze mit dem 65. Geburtstag. Die Jahrgänge 1947 bis 1958 müssen pro Jahr einen weiteren Monat dazu rechnen, die Jahrgänge 1959 bis 1964 zwei Monate pro Jahr. Ab 1964 liegt die Altersgrenze bei 67 Jahren.
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Neben der Grundsicherung im Alter gibt es weitere finanzielle Hilfen für Senioren. Dazu zählen insbesondere die Leistungen der Pflegeversicherung – sie sind allerdings nur für Menschen zugänglich, bei denen eine Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) festgestellt wurde. Die Leistungen der Pflegekasse decken auch nicht unbedingt sämtliche Kosten ab, die für die Pflege entstehen. Wenn das eigene Einkommen dann nicht ausreicht, gibt es die Möglichkeit, die „Hilfe zur Pflege“ zu beantragen, welche die Kosten trägt.
Weitere finanzielle Unterstützungen für Senioren sind beispielsweise eine Ermäßigung oder Erlassung der Rundfunkgebühren (für Blinde, Gehörlose und Schwerbehinderte sowie für alte Menschen, die Sozialleistungen für Senioren beziehen), die einmalige Heizungsbeihilfe und das Wohngeld.
Ansprechpartner für den Antrag ist immer das Sozialamt, und zwar der Bereich Grundsicherung. Es ist aber auch möglich, Grundsicherung im Alter zu beantragen, indem man sich an die Deutsche Rentenversicherung wendet. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn hier bereits ein bekannter und kompetenter Ansprechpartner vorhanden ist. Die Deutsche Rentenversicherung leitet den Antrag dann weiter.
Wenn tatsächlich eine Hilfebedürftigkeit vorliegt und die Altersgrenze erreicht ist, wird die Grundsicherung ab dem ersten Tag des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Die Grundsicherung im Alter wird regelmäßig für 12 Monate im Voraus bewilligt, danach muss in der Regel erneut geprüft werden. Wenn aber keine Veränderungen im Einkommen zu erwarten sind – wie es gerade im Alter häufiger der Fall ist – kann die Grundsicherung auch dauerhaft bewilligt werden.
Es ist sehr zu empfehlen, sich zur Grundsicherung für Senioren umfassend beraten zu lassen. Der zuständige Träger der Sozialhilfe stellt meist entsprechende Beratungs- und Informationsangebote von Sozialleistungen für Senioren bereit. Sie können sich auch direkt an den Rentenversicherungsträger wenden, denn dieser ist verpflichtet, über die Voraussetzungen zu informieren und einen eventuellen Antrag weiterzuleiten.
Neben bestimmten karitativen Verbänden (z. B. Caritas oder Arbeiterwohlfahrt) gibt es auch zahlreiche Beratungsstellen oder Einzelberater, die sich auf die Bedürfnisse von Senioren spezialisiert haben. In unserem Netzwerk, dem Verbund Seniorenhilfe, finden Sie beispielsweise eine Kategorie für Schulungen und Beratungsangebote oder auch spezialisierte Pflegeberater. Diese Ansprechpartner kennen sich in der Arbeit mit Senioren aus und wissen, welche Hürden es im Antragsverfahren gibt und wie Sie diese schon im Vorfeld umgehen können.
Bedenken Sie: Grundsicherung im Alter ist ein fest verankertes Recht für Hilfebedürftige. Verzichten Sie nicht darauf!
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