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Wer Angehörige zu Hause pflegt, ist oft großen Belastungen ausgesetzt – und das über lange Zeit. Ständig für andere Menschen da zu sein, kann sowohl körperlich als auch seelisch sehr anstrengend sein. Als Möglichkeit, einen Ausgleich zu schaffen, dient die Verhinderungspflege. Im Rahmen der Verhinderungspflege werden die Kosten für eine andere Betreuung übernommen, während die eigentliche Pflegeperson in den Urlaub geht, eine Krankheit auskuriert oder auch einfach wohlverdiente Freizeit genießt.
Um Verhinderungspflege beantragen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, die auf den ersten Blick nicht ganz einfach nachzuvollziehen sind. Wir stellen Ihnen diese hier einfach erklärt vor und zeigen außerdem, welche Leistungen die Verhinderungspflege umfassen kann und wo Sie entsprechende Anbieter finden.
Die Bedeutung der Verhinderungspflege zielt grundsätzlich darauf ab, dass die zu pflegende Person in ihrem vertrauten Umfeld bleiben kann und weiterhin die Pflege bzw. Betreuung bekommt, an die sie gewöhnt ist. Somit können die Leistungen der Verhinderungspflege sehr unterschiedlich ausfallen. Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Hilfe im Haushalt, die Erledigung der Einkäufe oder die Begleitung zu Arztbesuchen und anderen Terminen können dazugehören. Idealerweise wird mit der normalerweise betreuenden Person genau abgesprochen, welche Tätigkeiten üblicherweise im Alltag anfallen.
Hinzu kommen auch die pflegerischen Tätigkeiten. In den Bereich der Pflege fallen beispielsweise die Körperhygiene, die Unterstützung beim An- und Auskleiden, Hilfe bei der Einnahme von Mahlzeiten und vieles mehr. Auch hier ist eine genaue Abstimmung wichtig, damit die Person, die übernimmt, genau weiß, was in Abwesenheit der Pflegeperson zu tun ist.
Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht bei einer Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2. Zwar kann bei Pflegegrad 1 unter bestimmten Umständen der Entlastungsbetrag genutzt werden, um eine Krankheits- oder Urlaubsbetreuung zu bezahlen, das ist jedoch nicht dasselbe wie das, was mit dem Begriff Verhinderungspflege gemeint ist. Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn
Tipp: Die normalerweise ehrenamtlich pflegende Person muss nicht allein pflegen. Das bedeutet, die oder der Pflegebedürftige kann zusätzlich regelmäßig etwa von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, ohne dass der Anspruch auf Verhinderungspflege verfällt. Die Pflege darf nur nicht allein durch einen Pflegedienst erbracht werden, denn dann gibt es keine Verhinderung.
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Per Definition wird die Verhinderungspflege bis zu 6 Wochen (= 42 Tage) pro Kalenderjahr von der Pflegekasse bezahlt, und zwar in einer Höhe von bis zu 1.612 €. Die Voraussetzung ist allerdings, dass die Verhinderungspflege entweder von einem professionellen Dienstleister (z. B. einem Pflegedienst oder einem anderen Betreuungsanbieter) oder ehrenamtlich von nicht verwandten Personen durchgeführt wird. „Nicht verwandt“ bezeichnet dabei alle Personen, die nicht Verwandte ersten oder zweiten Grades sind (beispielsweise Kinder, Enkel oder Stiefkinder).
Tipp: Wenn die Pflegeperson weniger als acht Stunden am Tag verhindert ist, bleibt das Pflegegeld in voller Höhe erhalten. Ansonsten wird die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt. Ausgenommen sind der erste und der letzte Tag der Verhinderungspflege – hier werden immer 100 % des Pflegegeldes gezahlt. Werden solche „Teiltage“ mit weniger als acht Stunden genutzt, die nicht aufeinanderfolgen, kann die Verhinderungspflege auch an mehr als 42 Tagen im Jahr in Anspruch genommen werden.
Auch wenn Verwandte oder Menschen, die in häuslicher Gemeinschaft mit der zu pflegenden Person wohnen, die Verhinderungspflege übernehmen, können sie Gelder erhalten. Der Betrag ist dann auf die Höhe des Pflegegeldes für sechs Wochen begrenzt. Das sind zwischen 474 € (bei Pflegegrad 2) und 1.351 € (bei Pflegegrad 5). Allerdings können sie zusätzlich ihre Kosten (etwa für Fahrten, Kinderbetreuung oder Verdienstausfall) geltend machen, jedoch immer nur bis zum Höchstbetrag von 1.612 € der Verhinderungspflege. Wichtig: Dafür müssen alle Belege sorgfältig aufbewahrt werden.
Alternative Kurzzeitpflege
Reicht das Geld für die Verhinderungspflege nicht aus, um die Leistungen abzudecken, welche die pflegebedürftige Person braucht, können außerdem bis zu 806 € von den Mitteln der Kurzzeitpflege abgezogen und für die Verhinderungspflege eingesetzt werden. Insgesamt ergibt sich so ein Gesamtbetrag von 2.418 € pro Kalenderjahr.
Wie Sie bereits wissen, gibt es verschiedene Arten der Verhinderungspflege: zum einen haushaltsnahe Dienstleistungen und Leistungen der Seniorenbetreuung, zum anderen Pflegeleistungen. Die Lebenshelferinnen und Lebenshelfer der SeniorenLebenshilfe übernehmen Leistungen im Rahmen der vorpflegerischen Betreuung, also alle Hilfsmaßnahmen vom Einkaufen über die Hilfe im Haushalt bis hin zur Postbearbeitung – unter anderem auch die notwendige Papierarbeit, um die Verhinderungspflege korrekt zu beantragen.
Pflegerische Leistungen dürfen die Lebenshelfer jedoch nicht anbieten. Sie dienen jedoch gern als Ansprechpartner und Vermittler und können so Kontakt mit Pflegediensten herstellen, die Termine koordinieren etc. So haben sowohl die Senioren als auch deren Angehörige sowie andere involvierte Dienstleister einen festen Ansprechpartner, der den Überblick hat und sich um alles kümmert. Übrigens: Bei einer stundenweisen Verhinderungspflege durch die SeniorenLebenshilfe wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt.
Gerade wenn die Pflegeperson schon erschöpft ist, kann es herausfordernd wirken, sich mit den komplexen Regelungen zur Verhinderungspflege auseinanderzusetzen – geschweige denn, einen passenden Anbieter zu suchen. Grundsätzlich ist es auch möglich, die Verhinderungspflege von anderen Familienmitgliedern, von Nachbarn oder Freunden durchführen zu lassen. Professionelle Dienstleister und Pflegedienste sind jedoch spezialisiert darauf, Verhinderungspflege zu leisten, und können je nach Situation ohne große Einweisung übernehmen.
Auch die Lebenshelferinnen und Lebenshelfer der SeniorenLebenshilfe sind erfahren im Umgang mit Senioren und stellen vor allem sicher, dass die Verhinderungspflege nach den Vorstellungen der Senioren ausgeführt wird. Bei Bedarf kümmern sie sich darum, dass die Verhinderungspflege im notwendigen Umfang durch Pflegepersonal ergänzt wird. Auf der Website der SeniorenLebenshilfe können Sie für die Verhinderungspflege Lebeshelfer in Ihrer Nähe finden: Navigieren Sie einfach zu Ihrem Bundesland und Ihrem Wohnort und verschaffen Sie sich einen Überblick. Sie können sich auch direkt telefonisch beraten lassen – selbstverständlich unverbindlich und kostenlos. Bevor Sie eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, können Sie Ihren persönlichen Lebenshelfer ohne Verpflichtungen persönlich kennenlernen. So wissen Sie, dass die Vertrauensbasis stimmt und dass die Verhinderungspflege Ihren Vorstellungen entsprechend ablaufen wird.
3 Schritte bis zur Unterstützung durch die SeniorenLebenshilfe
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Wir haben ein einfaches und kurzes Formular für Sie vorbereitet, füllen Sie dieses gleich aus.
persönliches Kennenlernen
Der Lebenshelfer kommt zum vereinbarten Termin zu Ihnen nach Hause um sich persönliche bei Ihnen vorzustellen und Ihre Wünsche für die Unterstützung zu besprechen.
die Unterstützung beginnt
Wie abgesprochen wird der Lebenshelfer regelmäßig die gewünschte Hilfe leisten und Sie ein oder mehrmals in der Woche unterstützen. Wir arbeiten nach fest vereinbarten Terminen.