Allgemeine Geschäftsbedingungen für die vorpflegerische Betreuung
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte im Zweig der vorpflegerischen Betreuung der SeniorenLebenshilfe (Salanje GmbH), Bessemerstraße 86/88, 12103 Berlin; Telefon: 0800/83221100, info@senleb.de, USt.-Ident.-Nr.: DE277154009 sowie der selbstständigen Lebenshelfer (Franchisenehmer) – nachstehend SeniorenLebenshilfe genannt – mit seinem Auftraggeber – nachstehend Kunde – genannt. Die AGB gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt die SeniorenLebenshilfe selbst Sorge und stellt den Kunden von eventuellen Verpflichtungen frei.
Es steht der SeniorenLebenshilfe frei, auch für andere Kunden tätig zu werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
Das Vertragsverhältnis für die vorpflegerische Betreuung kommt durch Erteilung eines Auftrags durch den Kunden und dessen Annahme durch die SeniorenLebenshilfe zustande.
Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im allgemeinen mündlich vereinbart und wird auf Verlangen in einem Angebot bzw. einer Auftragsbestätigung schriftlich beschrieben.
4. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag beginnt und endet zum individuell vereinbarten Zeitpunkt.
Der Vertrag kann fristlos nach jedem Einsatz ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
Die von der SeniorenLebenshilfe zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Kunden erteilten Auftrag.
Ist der SeniorenLebenshilfe die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat sie dem Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
Die SeniorenLebenshilfe stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften, sofern der Kunde nicht über entsprechendes Gerät verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bekunden. Nach Erhalt des Änderungswunsches wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Änderungswunsch unverzüglich zustimmen bzw. diesen ablehnen und gegebenenfalls begründen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Dienstleistungen werden zu dem im individuellen vereinbartem Rahmen zum vereinbarten Stundensatz und Zeitumfang monatlich fällig und berechnet, soweit nicht eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 60 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist die SeniorenLebenshilfe berechtigt Verzugszinsen zum zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz zu fordern.
7. Verschwiegenheitsklausel
Die SeniorenLebenshilfe sichert zu, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen oder privaten Angelegenheiten des Kunden Stillschweigen zu wahren. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und kann nur durch schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. Darüber hinaus ist die SeniorenLebenshilfe verpflichtet, die ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und vor Einsichtnahme durch Dritte zu schützen.
8. Haftung
Die SeniorenLebenshilfe haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die SeniorenLebenshilfe ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die SeniorenLebenshilfe in demselben Umfang.
Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
9. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand ist ausschließlich der Geschäftssitz der SeniorenLebenshilfe Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nähesten kommt.